🐾 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tierpension Tip-Top24 R. Spoddig – Muri bei Bern
Gültig für Hunde- und Katzenbetreuung (Ferien & Tagesaufenthalte)
1. Geltungsbereich und Anerkennung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Tierpension Tip-Top24 R. Spoddig (nachfolgend „Pension“) und dem Tierhalter (nachfolgend „Kunde“) für die Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Hunden und Katzen.
Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages oder der Abgabe des Tieres erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Muri bei Bern.
2. Verpflichtung der Pension
Die Pension verpflichtet sich, jedes anvertraute Tier nach bestem Wissen und Gewissen liebevoll, artgerecht und sicher zu betreuen.
Dazu gehören Pflege, artgerechtes Futter, Beschäftigung, Sozialkontakt (sofern möglich) sowie ein sauberer und sicherer Aufenthaltsbereich.
3. Aufnahmebedingungen und Impfpflicht
Für Hunde:
- Es werden nur gesunde, geimpfte und parasitenfreie Hunde aufgenommen.
- Impfungen gemäss dem aktuellen Schema des Tierspitals Zürich (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten).
- Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 1 Jahr vor Eintritt erfolgt sein.
- Der Impfausweis ist bei Eintritt vorzulegen und verbleibt während des Aufenthalts in der Pension.
- Der Hund muss gegen Zecken und Flöhe behandelt und regelmässig entwurmt sein.
- Läufige Hündinnen sind vorher anzumelden; für ungewollte Trächtigkeit wird keine Haftung übernommen.
Für Katzen:
- Nur gesunde, entwurmte und geimpfte Katzen werden aufgenommen.
- Obligatorische Impfungen: Katzenseuche und Katzenschnupfen, spätestens 14 Tage und höchstens 1 Jahr vor Eintritt.
- Impfausweis ist vorzulegen.
- Katzen mit Parasiten, ansteckenden Krankheiten oder offenen Verletzungen werden nicht aufgenommen.
Für kranke, alte oder verletzte Tiere gelten besondere Vereinbarungen; eine Haftung für Verschlechterung oder Tod ist ausgeschlossen.
4. Informationspflicht des Halters
Der Kunde ist verpflichtet, die Pension vollständig und wahrheitsgetreu über alle relevanten Informationen des Tieres zu informieren, z. B.:
- Aggressivität, Ängstlichkeit, Dominanz, Unverträglichkeit
- Krankheiten, Allergien, Läufigkeit, Medikamentenpflicht
- Zerstörungslust, Fluchtneigung, frühere Beissvorfälle
Falsche oder unvollständige Angaben können zu Haftungsansprüchen gegen den Halter führen.
Der Halter bestätigt zudem, rechtmässiger Eigentümer des Tieres zu sein und über eine Haftpflichtversicherung (inkl. Tier) zu verfügen.
5. Haltung, Auslauf und Gruppenintegration
Hunde:
- Sozialverträgliche Hunde werden – nach Rücksprache – in Gruppen gehalten.
- Trotz sorgfältiger Auswahl und Aufsicht kann es zu Auseinandersetzungen kommen; hierfür wird keine Haftung übernommen.
- Nicht rudelkonforme Hunde oder läufige Hündinnen können ohne Rücksprache einzeln gehalten werden; entstehende Mehrkosten trägt der Halter.
- Spaziergänge erfolgen nur mit Einverständnis des Besitzers und in der Regel an der Flexleine.
Katzen:
- Sozialverträgliche Katzen dürfen gemeinsam gehalten werden.
- Trotz sorgfältiger Betreuung können kleinere Kratzereien vorkommen; hierfür wird keine Haftung übernommen.
6. Futter und Medikamente
- Futter ist grundsätzlich im Preis inbegriffen.
- Spezialfutter, Medikamente oder Ergänzungen sind vom Halter mitzubringen.
- Fehlt das Futter, kann ein Aufpreis von CHF 5.00 pro Tag verrechnet werden.
- Medikamente werden gemäss schriftlicher Anleitung verabreicht.
7. Tierarzt, Krankheit und Notfall
Bei Krankheit, Verletzung oder Notfall wird das Tier unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt.
Der Kunde erteilt der Pension eine Vorsorgevollmacht, um im Sinne des Tierwohls zu handeln.
Wenn möglich, wird der angegebene Haustierarzt kontaktiert.
Ist der Halter nicht erreichbar, entscheidet die Pension nach bestem Wissen und Gewissen.
Alle Kosten für ärztliche Leistungen, Medikamente, Transport und Nebenkosten trägt der Tierhalter.
Für alte oder vorerkrankte Tiere ist jegliche Haftung bei Verschlechterung oder Tod ausgeschlossen.
8. Haftung
Die Pension haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Keine Haftung besteht bei:
- Krankheiten oder Verletzungen, die während oder nach dem Aufenthalt auftreten,
- Tod infolge Krankheit, Alter oder Unfall,
- Entweichen, Diebstahl, Feuer oder Naturkatastrophen,
- Schäden oder Verlust mitgebrachter Gegenstände (Decken, Körbe, Spielzeuge).
Verursacht das Tier Schäden an Einrichtungen, Personen oder anderen Tieren, haftet der Eigentümer.
9. Abmeldung und Rücktritt
Ferienaufenthalt:
- Abmeldung mindestens 14 Tage vor Beginn – kostenlos.
- Bei späterer Abmeldung werden die vollen Kosten verrechnet.
Tagesbetreuung:
- Abmeldung mindestens 24 Stunden vor Termin.
- Bei späterer Absage wird der Termin voll verrechnet.
Allgemein:
- Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Eintritt: 50 % Kostenersatz.
- Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung: 100 % des vereinbarten Preises.
10. An- und Abreise / Verlängerung / Nichtabholung
- Bring- und Abholzeiten: Montag bis Samstag 09:00–11:00 Uhr / 14:00–17:00 Uhr.
- Sonntag geschlossen.
- An- und Abreisetag gelten als volle Pensionstage.
- Verlängerungen sind möglich, müssen aber rechtzeitig gemeldet werden.
- Erfolgt keine Abholung innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Zeit, geht das Tier ins Eigentum der Pension über.
Der Halter haftet für alle bis dahin entstandenen Kosten.
11. Bezahlung
- Der Pensionspreis ist bei Abholung bar oder per Karte zu entrichten.
- Bei Aufenthalten über 10 Tage kann eine Anzahlung von 50 % verlangt werden.
- Bei Ferienreservationen kann eine Kaution verlangt werden (zur Sicherung von Schäden oder Tierarztkosten).
- Rückerstattungen bei vorzeitiger Abholung erfolgen nicht.
12. Datenschutz
Die Pension behandelt alle Kundendaten vertraulich.
Persönliche Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Betreuung notwendig ist (z. B. Tierarzt).